Proklamation

Proklamation

Diese Proklamation wurde beim ersten Fest der Ritterschaft am 22. Tag des Monats Juni im Jahre 1984 von Consul Alfred R. Tombor-Tintera im Senatssitz des Ritterordens zu Eisenstadt verkündet. In der vorliegenden Fassung des Jahres 2011 sind alle Novellen seit 1984 enthalten:

Um Einblick in Entwicklung, Wesen, Zielsetzung und Aufgabe des Weinritterorden zu vermitteln, geben wir dies, in 18 Artikel gefasst, kund und zu wissen:

Art. 1. Anrecht + Schwelle:
1. Die Gründer sind der Auffassung, dass Europa in seiner Identität vornehmlich von der Weinkultur geprägt wurde und demgemäß ein natürliches Anrecht auf einen eigenständigen und europaweit wirkenden Weinritterorden besitzt.
2. Der Schwellensatz lautet: „Erst wenn du den Neid besiegst und Dich für andere einzusetzen beginnst, wirst Du zum wahren, ritterlichen Menschen.“
Art. 2. Definition + Werke:
1. Die Ritterschaft ist eine noble Eidgenossenschaft Ritterlicher Weinorden-Träger, die sich die Würdigung des Weines, die Pflege, Hebung und Verbreitung von Weinkultur und der damit zusammenhängenden Gebiete zur Aufgabe gestellt hat.
2. Die Ritterschaft wird sich in Zusammenarbeit mit allen zuständigen und kompetenten wissenschaftlichen Stellen bemühen, Forschungsarbeiten, Dokumentationen und Publikationen über Weinkultur zu leisten.
3. Die Ritterschaft bezweckt die Bekanntmachung des edlen Weines, die Wende zum Besseren der Lebens- und Weinesdinge und fördert somit faktisch die Weinwirtschaft.
4. Die Ritterschaft wirkt für die Hebung des Stellenwertes des Weines in der Gesellschaft; sie wird sich um das Wahre, Gute und Schöne bemühen und Feste kultiviert feiern.
5. Die Ritterschaft tritt für ideelle Werte ein, eine noble Geisteshaltung und die Pflege edler ritterlicher Freundschaft.
6. Die Ritterschaft ist eine Eidgenossenschaft, in der alle durch den Eid auf Wein, Land und Freundschaft standesgleich verbunden sind.
Art. 3. Bekenntnis + Werte:
Der Ritterorden des Weines bekennt sich zu den christlichen Werten und achtet die christliche Religion und Tradition, insbesondere auch deshalb, da die sakrale Mitte des Ritterordens im Symbol unseres Glaubens verankert ist. Der edle Wein erfreut des Menschen Herz; er stiftet Freude und Freundschaft, sodass unter diesen Auspizien das Ritterliche Wirken als Friedenswerk erscheint – die Eques de Vino als Eques de Pacis. Die Ritterschaft steht insbesondere in der Tradition des St. Georgs- Ritterordens aus 1333/1468, hat also hohen historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Anspruch sowie eine bedeutende europäische, abendländische Aufgabe zu erfüllen. Bei der Fortsetzung dieser Ordenstradition im Jahre 1984 eben durch den Weinritterorden führte der Prior des Eisenstädter Konventes zum Hl. Antonius von Padua des Ordens der Barmherzigen Brüder den Vorsitz in der Nobilität. Somit haben die Ritterlichen Ämter und Würden des Weinritterordens Bezug zum Konvent.
Demgemäß werden die Ritterlichen Hochfeste, und zwar das Stille Fest und das Stiftungsfest, mit Ordensgottesdiensten begonnen und weiters der St. Georgstag, der St. Martinstag und die St. Johannes-Weinsegnung sowie der Ordensconvent wiederkehrend konzipiert. Der periodische Besuch des Ordensconventes und das Studium des Ritterschafts-Atlas dienen der Absicherung der geistigen Ritterschaftssubstanz und sind für den Werdegang jedes Eidgenossen unerlässlich. Die Ritter-Akademie dient der Ritterlichen Bildung und das Senatslegat-Gymnasion der Heranbildung der Ritterlichen Jugend.
Die Ritterschaft fördert soziale, caritative Werke und kulturelle, wissenschaftliche Aufgaben. Die Ritterschaft bekennt sich zum wahren Adel des Geistes. Die Ritterlichen Ämter sind mit dem Faktum der Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit ausgezeichnet. Folglich ist der Weinritterorden gemeinnützig und in keiner Weise auf Gewinn ausgerichtet.
Der Weinritterorden ist durch den Chef des Erzhauses Österreich als habsburgischer Ritterorden legitimiert; siehe Pkt. 2.2.
Art. 4. Tätigkeitsbereich und Sprache:
1. Die Ritterschaft nimmt ihren Auftrag im kulturell-gesellschaftlichen Bereich wahr, wobei Objektivität zu Konfession, Politik, Wirtschaft und Standesinteressen besteht. Die ritterlichen Urkunden sind in Latein, der europäischen, integrativen Kultursprache, verfasst.
2. Die Ritterschaftssprache im Verkehr mit dem Ritterlichen Senat ist Deutsch. In den Ritterordensteilen sind die vorherrschenden Landessprachen üblich.
Art. 5. Auftrag und Farben:
Die Ritterschaft leitet ihren Auftrag von der Natur selbst, also direkt von den Weinbergen, ab.
1. Der Ritterliche Auftrag gilt international. Daher sind Ritterliche Consulate in den einzelnen Regionen vorgesehen und errichtet worden.
2. Die weltweite Ausrichtung der Ritterschaft wird durch die Mitgliedschaft zur Internationalen Liga der Weinorden „Fédération Internationale des Confréries Bachiques en Paris“ und durch die internationalen Weinfarben „Rot-Gold-Grün“ dokumentiert.
Art. 6. Aufbau und Rechtspersönlichkeit:
Die Weinritterschaft begründet ihre Rechtspersönlichkeit auf dem Österreichischen Vereinsgesetz. Im Sinne der Ordensstruktur begründen die Ritterordensteile außerhalb Österreichs ihre Rechtspersönlichkeit nach den jeweiligen gültigen Landesgesetzen, wobei die Rechte und Pflichten zwischen Senat und Ritterordensteil durch einen Kontrakt geregelt sind. Der Auf- und Ausbau der Ritterschaft erfolgt nach historisch-bodenständigem Bild. Deshalb stellt das erprobte Modell des Römischen Reiches und weiters das einer reichsunmittelbaren Freistadt in Organisation und Struktur bis zu einem gewissen Grad ein Vorbild dar.
Art. 7. Name und Ruf:
Der Name lautet: „Ordo Equestris Vini Europae“
1. Europäisch deshalb, weil mit diesem seit urdenklichen Zeiten gebrauchten Begriff die kulturelle Eigenart bezeichnet und damit die Identität dieses Kontinents und dessen Bewohner wesentlich mitgeprägt wurde. Dieser menschenverbindende Auftrag, eben diese „Einheit in der Vielfalt“, soll auch weiterhin europaweit und international gelebt werden.
2. Weinritterorden deshalb, weil es gilt, den edlen Wein als Ritterliches Getränk zu achten und seinen Ruf zu verteidigen und zu mehren.
Art.8. Senat und Senatssitz:
Der Senat ist der Vorstand der gesamten Ritterschaft mit all ihren Teilen. Der Magistrat (= Senatsamt) umfasst alle Amtsträger des Senates. Die ordentliche Kurie (= Versammlungsort der Senatoren) und der Tagungsort der Nobilität (= Generalversammlung) befindet sich in Eisenstadt. Der Sitz des Ritterlichen Senates wurde mit dem Gründungsort der Ritterschaft, der Freistadt Eisenstadt, untrennbar verbunden. Solchermaßen ist der Weinritterorden der Dom- u. Stadtpfarrkirche zum Hl. Martin zugeordnet, die früher Ordenskirche des St. Georgs-Ritterordens war.
Art. 9. Wappen und Kreuz:
1. Als Ritterschaftswappen wurde das Kommunalwappen von Gaas, welches aus dem 17. Jahrhundert stammt, erkoren. Somit fungiert als Wappenkirche des Weinritterordens Maria Weinberg im Südburgenland. Der Wappenschild zeigt auf einem grünen „Dreiberg“ zwei in sich verschlungene Rebstöcke, die beiderseits drei untereinander angeordnete Weintrauben tragen. Das Wappen ist gespalten und zeigt in der vorderen Hälfte auf rotem Grund goldene und im linken Feld auf goldenem Grund rote Weintrauben. Im Dreiberg sind die Initialen I.H.D.V. der Wappendevise verankert. Somit sind die Weinfarben „Rot-Gold-Grün“ als Wappenfarben bzw. Ritterschaftsfarben definiert. Mit dieser einfachen und daher nicht minder vornehmen Darstellung wird der „Auftrag der Weinberge“ zum Ausdruck gebracht.
2. Kreuz: Der Name unseres Erdteiles stammt aus der Mythologie des Hellenen. Das der hebräisch-phönizischen Sprache entlehnte Wort folgte der Ableitung: erev – ereb – Europa. Es bedeutet Land, in dem die Sonne untergeht, also im Westen liegend. Die phönizische Prinzessin Europae war die Geliebte des stiergestaltigen Göttervaters Zeus, was auf den kulturellen Einfluss aus Vorderasien hinweist. Die christliche Schutzpatronin Europas ist die Gottesmutter Maria, deren Symbol, der 12-gliedrige, goldene Sternenkranz, nicht nur das Zeichen für die Europäische Union ist, sondern auch unserer Weinritterschaft den Rahmen gibt. Dieser Sternenkranz umrahmt das Ritterkreuz, in dessen Mitte sich eine Scheibe mit dem Sigl des Ritterschaftswahlspruches befindet.
Es ist das Zeichen des Kampfes gegen das 8-fache Elend dieser Welt, das da lautet: Krankheit, Verlassenheit, Heimatlosigkeit, Hunger, Lieblosigkeit, Schuld, Gleichgültigkeit, Unglaube.
Art. 10. Wappen und Devise:
Der geschlossene Wahlspruch unseres Ritterordens lautet: „IN HONOREM DEI et IN HONOREM VINI“ (= „Zur Ehre Gottes und des Weines“). Gott zu ehren, heißt beten – Wein zu ehren, heißt arbeiten; so hat die Ordensregel des Hl. Benedikt „ORA et LABORA“ (6. Jh.) auch hier ihre Gültigkeit.
Der Ritterliche Senat führt zusätzlich die Devise: „PAX et LAETITIA SEMPER NOBISCUM“ (= „Friede und Freude sei immer mit uns“).
Art. 11. Sendung und Identität:
Wir wollen durch die Erfüllung einer angemessenen Sendungsaufgabe beitragen, den Stellenwert des Weines innerhalb der Gesellschaft zu heben und dem Menschen das Wesen dieses sakralen Getränkes, eben das einer heiligen Gottesgabe, wieder bewusst zu machen. Wir wollen den Weinbauern zu seinem kulturellen und historisch begründeten Selbstverständnis führen und bei allen Weinbautreibenden und Weinfreunden die Achtung vor dem edlen Wein als ritterlichem Getränk restaurieren. Damit wird sowohl die ritterliche Mission nach innen als auch die Botschaft nach außen sichtbar.
Art. 12. Vorbild und Partnerschaft:
Unser Vorbild sollen die jahrhundertealten Weinorden in Frankreich sein, die durch ihr Wirken den Wert etwa eines Champagners oder Cognacs positiv mitbestimmt haben. So gesehen, kommt unserer Ritterschaft neben ihrer dominierenden ideellen Komponente eine faktische Bedeutung zu. Als äußeres Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung hat der älteste Weinorden der Welt, der 1656 gegründete „Ordre des Coteaux de Champagne“, mit der Weinritterschaft eine offizielle Partnerschaft besiegelt. Im wissenschaftlichen Bereich ist eine Partnerschaft mit der Fachhochschule für Internationale Wirtschaftsbeziehungen und im wirtschaftlichen Segment eine Partnerschaft mit der Wirtschaftskammer abgeschlossen worden.
Art. 13. Inhalt und Nutzen:
Wir wollen das Angenehme und Schöne mit dem Nützlichen verbinden. Wir bekennen uns zu guter Unterhaltung, wollen aber damit eine sinnvolle Tätigkeit für unser Land und seine Menschen verknüpfen.
Art. 14. Weg und Wendung:
Wir wollen einen gemeinsamen Weg mit allen honorigen Weinfreunden guten Willens gehen, um ehest eine Wendung zum Besseren für die Lebensdinge und Weinesdinge zu erreichen. Die Weinmajestäten sind herzlich eingeladen, an den ritterlichen Festen in familiärer Weise teilzunehmen.
Art. 15. Weinarchiv und Weinbotschaft:
Wir weisen ausdrücklich auf die kulturelle Bedeutung von Vinotheken hin und regen deren Anlegung an. Die Ritterschaft selbst hat im Senatssitz eine Ritterschafts- Vinothek gegründet. Dieses Weinarchiv zeigt die weinbezogenen Gemeindewappen unseres Raumes sowie aus römischer Zeit den „Eisenstädter Silvanus-Stein“, den „Eisenstädter Bacchus“ und weitere Symbole der reichen Weintradition unseres Landes, beispielsweise den Trinkgeschirrsatz aus vorrömischer Zeit, eine Urkunde aus 1687, hinweisend auf die weltälteste Trockenbeerenauslese von 1526. Vor allem sollen folgende Weine im Archiv dokumentiert werden: alte Jahrgänge, höchste Dekorationen, Spezifikationen und Weine aus aller Welt. Das Weinarchiv ist ein ritterliches Bildungsinstrument und allgemein zugänglich. In auswärtigen Landen sind Weinbotschaften vorgesehen, durch deren Wirken noble Weine und das Weinwissen den Interessenten/Interessentinnen besser bekannt gemacht werden sollen.
Art. 16. Aufruf und Kooperation:
Es ergeht der Aufruf an alle Kulturträger, seien sie nun aus dem Bereich der Musik, Literatur oder bildenden und darstellenden Kunst, weiters an Institutionen oder gesellschaftliche Verbindungen, Kontakte zur Procuratur des edlen Rebensaftes, eben zur Ritterschaft, herzustellen, um allenfalls gemeinsame Veranstaltungen zu ermöglichen.
Art. 17. Ritterliche Eidgenossen/Innen:
Die Ritterschaft nimmt Männer und Frauen, die persönliche Reputation, Agilität und innere Verbundenheit zum Wein und seiner Kultur mitbringen, nach einer Zeit des persönlichen Kennenlernens gerne in die Ritterschaft auf. Jeder Ritterliche Eidgenosse – Hospes, Ordenskreuzträger, Consiliarius, Iudex, Eques und Ornatträger bzw. jede Ritterliche Eidgenossin – Hospita, Dame, Weindame, Ordensdame und Capedame – hat durch sein/ihr Bekenntnis zur Ritterschaft und durch konkrete Aktivitäten im persönlichen und beruflichen Bereich zur Verwirklichung der edlen Ritterschaftsziele beizutragen und aktiv am Ritterschaftsleben teilzunehmen.
Art. 18. Territoriale Ausbreitung:
1. Senat: Gemäß Art. 8 domiziliert der Ritterliche Senat in der Freistadt Eisenstadt sowie im zweiten Senatssitz Klosterneuburg.
2. In den einzelnen Regionen wirken Consulate (regionale Ritterordensteile).
3. Die Ritterordensteile gliedern sich in Ritterliche Legate (Bezirke).
4. Die Ritterlichen Legate setzen sich aus Komtureien bzw. aus Höfen (Ritterlichen Gemeinden) zusammen.